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Home Aktuelles Fall Käßmann: Wer hat da geplaudert?

Fall Käßmann: Wer hat da geplaudert?

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kaemannLüneburg. Die Trunkenheitsfahrt und der Rücktritt der beliebten Ex-Bischöfin Margot Käßmann haben viele geschockt. Geärgert hat sich der Hannoveraner Rechtsanwalt Godehard Schreiber – und zwar darüber, wie die Straftat an die Öffentlichkeit geriet. Er hat Anzeige wegen Geheimnisverrats (Paragraph 353 b, Strafgesetzbuch) erstattet. Darum kümmert sich jetzt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg. Anwalt Schreiber betont, dass er keine persönliche Verbindung zu Käßmann habe, aber: „Als ich die Schlagzeile in der Zeitung sah, hat es mich wütend gemacht, auf welche Weise die Informationen an die Öffentlichkeit gekommen sind. Ich halte Frau Käßmann für eine sehr intelligente Frau, die so etwas nicht verdient hat.“

Zwar hat die Staatsanwaltschaft in Hannover laut Oberstaatsanwältin Irene Silinger schon vor Schreibers Anzeige überprüft, ob im Fall Käßmann ein Geheimnisverrat vorliegt, doch man sei nicht fündig geworden, teilte Silinger mit. Man habe die Anzeige nun an die Kollegen in Lüneburg weitergegeben, um den Verdacht mangelnder Objektivität zu vermeiden, so die Oberstaatsanwältin.

Anwalt Schreiber bittet nun zu überprüfen, wo es eine undichte Stelle gegeben haben könnte. Im Computersystem Nivadis der Polizei Hannover war die Promillefahrt der Landesbischöfin, die in der Nacht von Samstag auf Sonntag stattfand, jedenfalls behördenintern noch am Sonntagabend einzusehen. Erst dann wurden die Daten gesperrt. Die Ermittlungen könnten auch die Medizinische Hochschule Hannover treffen, wo Käßmanns Blutprobe analysiert wurde. Allerdings, so die Polizei Hannover, gehen dort alle Blutproben anonymisiert ein. Während also in Lüneburg wegen Geheimnisverrats ermittelt wird, gehen in Hannover die Untersuchungen zur Trunkenheitsfahrt (1,54 Promille) von Margot Käßmann weiter. Die Ermittlungen sollen laut Oberstaatsanwältin eventuell in der kommenden Woche abgeschlossen werden. Dann muss die ehemalige Landesbischöfin und EKD-Vorsitzende mit einem Strafbefehl rechnen.

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