Vor zehn Jahren schockierte ganz Deutschland das unfassbare Drama des 6-jährigen Volkan aus Hamburg. Der kleine Junge wurde von zwei Kampfhunden zu Tode gebissen. Daraufhin wurde das Hundegesetz in allen Bundesländern geändert. Das niedersächsische Hundegesetz wurde letztmalig 2003 ergänzt. Doch: Aggressive Angriffe und Beiß-Attacken von Hunden auf Kinder hören nicht auf! Vor zwei Jahren lähmte uns das Leid der kleinen Georgina aus Berne (Niedersachen). Die damals Zweijährige wurde von zwei Pitbulls zerfleischt, lag wochenlang im Koma, musste 50 Operationen überstehen und kämpfte sich ins Leben zurück.
Nun endlich kommt wieder Bewegung in das Hundegesetz-Thema. Im letzten Jahr scheiterte Ex-Agrarminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) mit seinem Entwurf, dass Hundehalter, deren Vierbeiner größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder schwerer als 20 Kilo sind, einen Kompetenznachweis im Umgang mit ihrem Tier vorlegen müssen. Nach langen Streitereien im vergangenen Jahr will die neue Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen die Sache forcieren. Im August bringt sie ein neues Hundegesetz auf den Weg und zum Jahresende soll der Landtag den neuen Regelungen zustimmen.
Worauf Hundebesitzer sich mit dem neuen Gesetz einstellen müssen:
- Chip-Pflicht: Wer sich einen Hund neu anschafft, muss das Tier „chippen“ und registrieren lassen. Anhand dieser Kennzeichnung lässt sich z. B. ein entlaufener oder ausgesetzter Hund schnell seinem Besitzer zuordnen.
- Versicherungspflicht: Jeder Hundehalter muss eine Haftpflicht-Versicherung für seinen Hund abschließen.
- Der Hundeführerschein: Wer keinerlei Erfahrung hat und sich zum ersten Mal einen Hund anschafft, soll künftig einen Kompetenz-Nachweis (einen „kleinen Hundeführerschein“) erbringen. Das gilt auch für Hundebesitzer, deren Tier auffällig wurde. Wie genau der Nachweis aussehen muss und ob der Besuch einer Hundeschule erforderlich ist, ist noch unklar.
- Strenge Überprüfung: Bevor sich verurteilte Straftäter einen Hund anschaffen dürfen, werden sie von den Behörden strenger begutachtet. Notfalls wird ihnen die Hundehaltung untersagt.
Ihre Simone Steinbrenner
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