In diesem Jahr will die Landesregierung eine Erneuerung des niedersächsischen Hundegesetzes beschließen (Lünepost berichtete). Danach müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Hier Infos zum neuen Chip:Welche Vorteile bietet der Mikrochip?
- Besitzer aufgefundener Tiere können sofort ermittelt werden. Dem Hund kann ein langer Aufenthalt, z. B. in einem Tierheim, erspart bleiben. Ein ausgesetztes, im Stich gelassenes oder verwahrlostes Tier ist durch diese Kennzeichnung schnell seinem Halter zuzuordnen. Besitzer aggressiver Hunde sollen leichter erfasst werden. Der Hundehandel (illegaler Import und unkontrollierte Massenzuchten) kann besser kontrolliert werden.
- In einer sterilen Kapsel aus Bioglas (Transponder, Länge: 10 Millimeter, Breite: 2 Millimeter) befindet sich ein Mikrochip mit einer 15-stelligen ISO-Code-Nummer und einer Antenne. Die ersten drei Ziffern der Code-Nummer bilden den Landescode. Die übrigen Ziffern stellen eine weltweit einmalig vergebene Identifikationsnummer dar.
- Vor dem Einsetzen wird der Tierarzt den unzerstörbaren Transponder mit einem speziellen Lesegerät aktivieren. Danach implantiert der Arzt den Transponder durch eine Spritze in die linke Halsseite unter die Haut des Hundes. Diese Methode ist völlig schmerzfrei und ähnelt einer Impfung. Von nun an können Tierärzte, Behörden und alle nationalen Tierheime den Zahlencode mit dem dazugehörigen Lesegerät sofort am Hals des Tieres ablesen. Im Chip sind keine Daten des Tierhalters gespeichert.
- Wichtig: Der Tierbesitzer muss seinen Hund registrieren lassen. Seine Daten wie Name, Adresse, Telefon etc. werden anschließend vom Tierarzt aufgenommen. Dann erhält der Besitzer mehrere Strich-Code-Aufkleber. Davon gehört ein Aufkleber in den EU-Heimtierausweis. Den anderen Aufkleber muss der Tierhalter in ein von ihm ausgefülltes Hausstierregisterformular, z. B. „Tasso“, einkleben und an diese Datenbank schicken. Nach der Registrierung erhält der Tierbesitzer vom Haustierregister eine Plakette, auf der u. a. eine zentrale Rufnummer steht. Die Plakette sollte am Halsband oder Brustgeschirr des Hundes befestigt werden.
- Etwa 20 bis 35 Euro.
- Nein. Die Plakette, die von der Entrichtung der Hundesteuer zeugt, bleibt weiterhin notwendig.
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