Sabine N. fragt: „Die Landesregierung plant, jeden Hundehalter zu einer Tierhaftpflichtversicherung für seinen Hund zu verpflichten. Reicht denn meine private Haftpflichtversicherung nicht aus, wenn mein Hund Schaden anrichtet?“ Nein, ihre private Haftpflichtversicherung übernimmt einen von ihrem Hund verursachten Schaden gegen Dritte nicht.
Traurig, aber wahr: Bundesweit ist nur jeder dritte Hund versichert. Bei rund fünf Millionen Hunden in Deutschland bedeutet das, dass für über 3,3 Millionen Hunde kein Versicherungsschutz besteht! Entsteht durch einen nicht Tierhaftpflicht-versicherten Hund ein Schaden, so wird sein Halter dafür haftbar gemacht.
Ein Beispiel: Der Hund reißt sich von der Leine los, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Hat der Hundebesitzer für seinen Vierbeiner keine spezielle Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen, so haftet der Halter mit seinem Privatvermögen.
Da die Schadensansprüche bei Blechschäden oder – viel schlimmer – Personenschäden die eigenen finanziellen Verhältnisse weit überschreiten können (insbesondere Personenschäden können in die Millionen gehen), ist eine Tierhaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer ein absolutes Muss. Die Landesregierung tut gut daran, diesen Zustand (zu viele nicht versicherte Hunde) endgültig gesetzlich zu verankern und Hundebesitzer mehr in die Pflicht nehmen zu wollen. Richten Katze, Kleintiere (z. B. Mäuse, Meerschweinchen, Kaninchen) oder Vögel Schaden an, springt die normale Privat-Haftpflichtversicherung ein und deckt den entstandenen Schaden ab.
Nun zurück zum Hund: Eine Tierhaftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Schaden, der durch einen Hund verursacht wurde, auf. Dazu bieten viele Versicherungen ein umfangreiches Schutzpaket zu geringen Beiträgen mit verschiedenen Deckungssummen von 1 bis 10 Millionen Euro.
Ihre Simone Steinbrenner
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